Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht ergebnisoffen prüfen

Pressemeldung zur Diskussion um den Biber

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Die aktuellen Aussagen von Landwirtschaftsminister Peter Hauk gegenüber dem SWR-Fernsehen zum Biber sind ein wichtiger Anstoß in der Diskussion über den Umgang mit wieder einwandernden Wildarten.

 

Die regelmäßige und wissensbasierte Prüfung der Aufnahme neuer wildlebender Tierarten unter den zusätzlichen Schutz des Jagd und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sei zentraler Ansatz des neuen Gesetzes, so Landesjägermeister Jörg Friedmann heute in Stuttgart. Wenn der erstmals für 2018 vorzulegende landesweite Wildtierbericht zum Ergebnis komme, dass ein stark gestiegener Biberbestand zu enormen Schäden in Landwirtschaft und Wasserbau führe, müsse die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht ergebnisoffen geprüft werden. Mit dem Schutzmanagement des Gesetzes existiert auch ein Instrumentarium, mit dem sich naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren lassen.