Das Regierungspräsidium schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Anfang August ein an Tularämie verendeter Hase im Landkreis Breisgaus-Hochschwarzwald gefunden worden ist. Die Krankheit wurde bei der Sektion eindeutig nachgewiesen. Bereits im Juni gab es bei einer Nutria im Landkreis Emmendingen eine nachgewiesene Infektion. Leider wurde ich erst jetzt über diese Funde informiert.
Tularämie ist eine seltene Erkrankung, die oft auch unter dem Namen Hasenpest geführt wird. Entgegen dieser Bezeichnung hat das auslösende Bakterium aber ein breiteres Wirtsspektrum. Vor allem Kleinsäugern insbesondere Nagetieren, infizieren sich, jedoch konnte er auch in anderen Säugetieren sowie blutsaugenden Insekten, Vögeln und Reptilien nachgewiesen werden. Als Zoonose ist diese Krankheit auf den Mensch übertragbar. Der Erreger ist hochinfektiös, laut RKI reicht es, das 10 Bakterien in den Körper gelangen (im Vergleich: Corona benötigt 300 Viren). Als Infektionsvektoren kommen insbesondere folgende in Betracht:
- Stich eines infizierten Insektes (Bremse, Mücke, Zecke)
- Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial
- Inhalation von kontaminiertem Staub oder Aerosolen (u.a. aus dem Tierfell)
Beim Biber gab es bisher nur in Brandenburg 2019 einen Verdachtsfall, leider konnte ich nirgendwo diese anhand der Symptome des Tieres seitens der Behörden getroffenen Diagnose verifizieren. Dennoch bitte ich darum, dass insbesondere in den beiden betroffenen Landkreisen beim Umgang mit verletzten und verendeten Bibern mit besonderer Vorsicht vorgegangen wird und entsprechende Schutzvorkehrungen (Einweghandschuhe, Maske) getroffen werden. Gleiches gilt für den Umgang mit Tieren. Sollten Symptome (Vereiterte Nase, geschwollene oder aufgeplatzte Lymphknoten, Apathie, fehlende Fluchtreflex) bei einem Biber oder anderem Nagetier beobachtet werden, so sollte das Tier in Ruhe gelassen und unverzüglich das Veterinäramt und/oder der zuständige Wildtierbeauftragte verständigt werden. Weiterhin bitte ich auch darum, dass beim Auffinden toter Hasen, Kaninchen, Nutrias oder Biber (sofern die Todesursache kein Verkehrsunfall ist) zumindest der zuständige Jagdpächter informiert wird. In Emmendingen wurde zudem seitens des Veterinäramtes darum gebeten, sich dort im Zweifelsfall auch an die Polizei zu wenden.