Erlegungsverbot für den Rothirsch im Mosswald

Bitte unbedingt beachten!

Erstellt am

Das Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald schrieb uns am 25.03.2026:

An die  Jägervereinigung und die Hegeringe  im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 


Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir bitten Sie beigefügte Information über Ihren Mailverteiler und Ihre Homepage zeitnah weiterzugeben: 

Wir haben die Meldung über die aktuelle Sichtung eine Rothirsches im Mosswald erhalten. 
Aufgrund dieser Mitteilung weisen wir Sie darauf hin, dass der Rothirsch außerhalb des Rotwildgebietes nicht erlegt werden darf! 
Dieser ist grundsätzlich und ganzjährig von der Jagd zu schonen. 
Dies soll die Vernetzung der Rotwildgebiete unterstützen was durch den LJV durch das Projekt "Wanderhirsch" unterstützt wird. 

Auch unabhängig vom aktuellen Fall im Mooswald bitten wir Sie um unbedingte Beachtung dieses Abschussverbotes. 


Mit freundlichen Grüßen
Markus Fehrenbach
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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald