LBV, BLHV, LJV, VJE-BW, FABLF, GT BW und WFS rufen Landwirte und Jäger deshalb auf, Wildschäden gemeinsam zu vermeiden, zu mindern und einvernehmlich zu regeln und sich gemäß § 54 Abs. 5 JWMG gegenseitig bei der Abwehr von Wildschäden zu beraten.
In der neuen Broschüre “Wildschäden durch Schwarzwild - MINDERN und VERHINDERN” sind alle Informationen zusammengefasst.